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Recht vom 02.09.2008

Unfassbares Zitate-Urteil: Saarbrücker Zeitung ist Focus-Chef Markwort auch in zweiter Instanz unterlegen

Die Saarbrücker Zeitung prüft nun eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof sowie Verfassungsbeschwerde.

München - Die Saarbrücker Zeitung ist im Rechtsstreit mit Focus-Chef Helmut Markwort auch in zweiter Instanz unterlegen, berichtet der Branchendienst ABZV aktuell. Das Hanseatische Oberlandesgericht entschied, die Zeitung dürfe nicht mehr behaupten, Markwort habe vor mehr als 15 Jahren ein Interview mit dem Schriftsteller Ernst Jünger geführt, das schon zwei Jahre zuvor in Bunte erschienen war.

Das hatte die Zeitung auch nie getan, das hatte der TV-Moderator Roger Willemsen in einem Interview behauptet. Die Zeitung hätte sich davon distanzieren müssen, so auch diesmal die Richter. Und sie gingen noch weiter: Das Willemsen-Zitat sei ihr sogar "als eigene Behauptung zuzurechnen" (AZ 7 U 37/08). Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Saarbrücker Zeitung prüft deshalb eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof sowie Verfassungsbeschwerde.

ABZV aktuell sprach mit dem stellvertretenden Chefredakteur Bernard Bernarding:

Herr Bernarding, wie setzen Sie das Urteil um? Bauen Sie nun eine Abteilung zur Verifikation aller in Interviews angeführten Sachverhalte auf?

Wir brauchen das Urteil nicht umzusetzen, weil es noch gar nicht rechtskräftig ist. Würde dieser Fall eintreten, wären die Print-Verlage in der Tat gut beraten, sich Verifikations- Abteilungen für O-Töne einzurichten. Daran lässt sich auch die Absurdität der Entscheidungen ablesen: Die Kammern haben sich keine Mühe gemacht, den wahren Sachverhalt zu ergründen. Sobald ein prominenter Name auftaucht, gibt es dort ein reflexhaftes Verständnis für deren Anliegen. Was glauben Sie denn, warum der Münchner Kollege Markwort gegen die Saarbrücker Zeitung ausgerechnet in Hamburg geklagt hat?

Wenn es Anlass gäbe - würden Sie mit Helmut Markwort noch ein Interview führen?

Aber sicher doch, immer! Dann würd? ich Markwort etwa fragen, warum er nicht gegen die große WAZ geklagt hat, die das Interview mit Herrn Willemsen ebenfalls in vollem Wortlaut abgedruckt hat. Ich würde ihn fragen, warum er die Gerichte beschäftigt wegen einer Randnotiz, die angeblich seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Willemsen hat in seiner Interview-Antwort eine Reihe von Focus-Verfehlungen aufgezählt, darunter das schon einmal abgedruckte Jünger-Interview. Markwort war zwar nicht der Autor, hier hat Willemsen sich geirrt. Aber er war als Chefredakteur, der sich so gern um ?Fakten, Fakten, Fakten? kümmert, verantwortlich. Ein Interview mit Ernst Jünger war so selten wie die Blaue Mauritius, da hätten in der Focus-Konferenz alle Alarmanlagen angehen müssen.

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