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„Bild” verliert vor Gericht gegen Geflüchtete

Eine „andauernde schwere Persönlich­keits­rechts­verletzung“ wurde attestiert.

Die „Bild“ verliert vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen drei somalische Geflüchtete, deren Fotos sie veröffentlicht hatte. Die Berichte des Mediums stellten „eine andauernde schwere Persönlich­keits­rechts­verletzung“ dar, auch die Nennung ihrer Vornamen sei unzulässig, so das Gericht. "Bild" habe die Menschen „in stigmatisierender Weise“ als “Projektions­fläche für eine Aus­einander­setzung mit einer allgemeinen politischen Debatte“ genutzt und sie an einen “Internet-Pranger“ gestellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechts­kräftig. Die Betroffenen hatten sich im Juni mit Erfolg gegen ihre Abweisung an der deutsch-polnischen Grenze gewehrt.