Pressefreiheit
dpa

Aufatmen für Assange − aber nicht für die Pressefreiheit

Nach der Ablehnung des Auslieferungsantrags von Julian Assange ist die Erleichterung bei seinen Unterstützern groß. Doch das Urteil ist alles andere als ein Freispruch für den Wikileaks-Gründer. Kritiker sehen die Meinungs- und Pressefreiheit weiter auf der Anklagebank.

London (dpa) − Als die Neuigkeit vom abgelehnten US-Auslieferungsantrag für Julian Assange aus dem Gericht in London auf die Straße durchsickert, ist es kurz ganz still − bevor ohrenbetäubender Jubel ausbricht. Zahlreiche Unterstützer des Wikileaks-Gründers haben sich am Montag vor dem Old Bailey, dem ehrwürdigen Strafgerichtshof in London, versammelt. Mit „Free-Assange-Now“-Rufen fordern sie seine sofortige Freilassung und feiern ausgelassen die Entscheidung der Richterin.

 

Julian Assange hingegen nimmt den Richterspruch ohne merkliche Regung entgegen. Er sitzt in einem verglasten Zeugenstand in dem holzvertäfelten Gerichtssaal. Sein Erscheinungsbild ist gepflegt − im Gegensatz zum April 2019, als er mit langen Haaren und Rauschebart aus der ecuadorianischen Botschaft gezerrt wurde. Assange trägt Anzug und eine Corona-Maske. Die Beine hat er übereinander geschlagen. Nur am Ringen seiner Hände, die auf seinem Schoß liegen, ist die Anspannung zu erkennen. Lange hatte es so ausgesehen, als müsse er sich auf den gegenteiligen Ausgang einstellen.

 

Doch ein Freispruch erster Klasse ist es nicht, was Richterin Vanessa Baraitser am Montag verliest. Und so zeigt sich auch Assanges Partnerin Stella Moris nur teilweise erleichtert, als sie nach dem Urteil vor die Presse tritt. Von einem ersten Schritt zur Gerechtigkeit spricht sie zurückhaltend. Und dass es zum Feiern noch zu früh sei. Das werde sie erst nachholen, wenn ihr Partner auf freiem Fuß sei.

 

In den USA droht dem gebürtigen Australier Assange eine harte Strafe. Bis zu 175 Jahre Haft seien möglich, warnen seine Anwälte. Der Fall hatte weltweit für Aufsehen gesorgt und politische Verwerfungen ausgelöst. Gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning − damals Bradley Manning − soll Assange geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht − und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht haben.

 

Nicht nur nach Ansicht von Assanges Freunden und Unterstützern ging es um weit mehr als um das Hacken von Computernetzwerken der US-Regierung. Die Vorwürfe gegen ihn, so befürchteten Kritiker, sind teils so weit gefasst, dass sie in Zukunft auch Zeitungs- oder Fernsehjournalisten treffen könnten, wenn die mithilfe geheimer Dokumente unangenehme Tatsachen ans Licht brächten. Menschenrechtsorganisationen, Journalistenverbände und Bundestagsabgeordnete fast aller Fraktionen hatten sich für Assange eingesetzt. Mit dem Wikileaks-Gründer sitze auch die Presse- und Meinungsfreiheit auf der Anklagebank, brachte Amnesty International die Sorgen auf den Punkt.

 

Doch an der Rechtmäßigkeit der US-Vorwürfe gegen Assange rüttelt Richterin Baraitser in London nicht. Im Gegenteil: Bei der Urteilsbegründung zerpflückt sie ein Argument der Verteidigung nach dem anderen. Ihrer Meinung nach könne sich Assange bei der massenhaften Veröffentlichung von geheimen Regierungsdokumenten nicht auf die Pressefreiheit berufen, führt sie aus. Er habe dabei nicht die notwendige Sorgfalt walten lassen, um US-Informanten zu schützen, wie es Zeitungen getan hatten, die mit ihm zusammenarbeiteten.

 

Und er habe sich auch bei der Beschaffung geheimer Informationen, beispielsweise durch die Whistleblowerin Manning, der Beihilfe schuldig gemacht, so die Richterin. Ebenso wenig ließ sie Einwände gelten, Assange habe während des Verfahrens in Großbritannien nicht ausreichend Zugang zu seinen Anwälten gehabt oder ihm drohe in den USA kein rechtsstaatliches Verfahren.

 

Doch ganz zum Schluss wird die Stimme der Richterin sanfter: Sie erkenne an, dass Assange depressiv sei und sogar psychotische Episoden erleide. Auch Diagnosen von Autismus und dem Asperger-Syndrom nehme sie ernst, so Baraitser. Es sei zu befürchten, dass sich Assange das Leben nehmen werde, sollte er in den USA in Isolationshaft kommen. Sie sieht es als sicher an, dass er in den Vereinigten Staaten in ein Hochsicherheitsgefängnis eingesperrt werde, aus dem er kaum Kontakt mit seiner Familie haben könne. Daher sei es nicht möglich, ihn auszuliefern.

 

Vorerst muss Assange in das Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Südosten Londons zurückkehren, wo er seit mehr als eineinhalb Jahren festgehalten wird. An diesem Mittwoch soll über seine Freilassung auf Kaution entschieden werden. Auf ihn warten neben Moris auch noch zwei kleine Söhne, die während seines beinahe siebenjährigen Asyls in der Botschaft Ecuadors in London auf die Welt kamen.