Pressefreiheit
B.Ü.

Geheimverträge Uni Mainz mit Boehringer Ingelheim Stiftung: Am Montag um 16 Uhr Akteneinsicht für Journalisten

Geheimverträge Uni Mainz mit Boehringer Ingelheim Stiftung: Am Montag um 16 Uhr Akteneinsicht für Journalisten Rechtsanwalt Carl Christian Müller.

Die Uni Mainz muss ihre millionenschweren Sponsoring-Verträge mit der Boehringer Ingelheim Stiftung offenlegen. Journalisten, die ebenfalls die Akten einsehen möchten, sollten laut dem Rechtsanwalt Carl Christian Müller am Montag, 4. Juli, um 16 Uhr in die Alte Registratur, Forum universitatis 2, 1. Stock, Campus der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, kommen. Müller hatte die Ansprüche des Publizisten Prof. Dr. Thomas Leif am Mainzer Verwaltungsgericht (Az. 3 K 636/15.MZ) durchgesetzt.

Mainz - Medienrechtler Müller bezeichnet es als begrüßenswert, "dass die Universität Mainz keine Rechtsmittel gegen das Urteil des VG Mainz eingelegt hat und nunmehr die Pressefreiheit respektiert", so der Berliner Anwalt.

 

Für die Pressefreiheit ist es ein großer Erfolg, den Leif und Müller errungen haben. Bereits seit 2014 lag Leif im Clinch um die Herausgabe der Akten im Clinch mit der Uni Mainz.

 

Der ganze Fall

 

Boehringer Ingelheim ist das größte forschende Pharmaunternehmen in Deutschland. Die Eignerfamilie hat 2009 über die Boehringer Ingelheim Stiftung 100 Millionen Euro an die Uni Mainz gespendet, um damit das Internationale Exzellenzzentrum für Lebenswissenschaften zu finanzieren. 2013 gab es dann noch mal 50 Millionen Euro. Gefördert wird das "Institut für Molekulare Biologie" und der Fachbereich Biologie. Im Gegenzug stellt das Land Rheinland-Pfalz mehr als 50 Millionen Euro für Baumaßnahmen und Infrastruktur zur Verfügung.Bislang waren alle Bemühungen, die Geheimverträge zu veröffentlichen, vom Präsidenten der Universität Mainz mit dem Verweis auf die "Wissenschaftsfreiheit" blockiert worden.

Maßgeblich für die Entscheidung des Gerichts war hierbei, dass die Stiftung im Sommer 2015 bereits drei ausgewählten Journalisten Zugang zu den Verträgen gewährt und hierbei der Präsident der Universität aufgetreten und den anwesenden Journalisten die Vertragsunterlagen erläutert hatte. Der Kläger war zu dieser Veranstaltung nicht eingeladen. Auch im Nachgang verweigerte die Uni Mainz, Leif den Zugang zu den Verträgen zu gewähren.

 

Für das Gericht war nicht einsichtig, woran das Geheimhaltungsinteresse der Universität noch bestehen sollte, nachdem der Vertrag bereits in Gänze einigen ausgewählten Journalisten zugänglich gemacht worden war und gab der Universität mit dem am 11. Mai verkündeten Urteil auf, auch Leif Einsicht in die Verträge zu gewähren.Bei dem Gerichtstermin hatte Leif sogar von einer "kafkaesken" Blockade seiner Recherche gesprochen. Es sei kein "Kinkerlitzchen", wenn Journalisten nicht mehr der Frage nachgehen dürften, welche Auswirkungen eine Spende von 150 Millionen Euro auf den Universitätsbetrieb haben würden.

 

"Den potentiellen Gefahren einer drittmittelfinanzierten Forschung kann nur mit einem Mehr an Transparenz begegnet werden. Denn Universitäten, die zunehmend auf eine Drittmittelfinanzierung angewiesen sind, stehen in der Gefahr, in Abhängigkeiten zu geraten, die nicht im Interesse der Allgemeinheit sondern vielmehr im Interesse der Fördernden liegen. Der öffentlich-rechtliche Wissenschaftsbetrieb kann dem Verdacht, nicht erkenntnis-, sondern interessengeleitet zu forschen deshalb nur durch größtmögliche Transparenz entgegenwirken", betont Rechtsanwalt Müller. 

 

Und macht deutlich, wie wichtig das Urteil für die gesamte deutsche Hochschullandschaft ist: "Gegenüber dem früheren Landesinformationsfreiheitsgesetz stellt das Landestransparenzgesetz eine massive Verschlechterung dar, denn die Informationspflichten, was Verträge zwischen Universitäten und privaten Geldgebern angeht, sind nunmehr auf Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben beschränkt. Diese Ausnahmereglung gab es nach früherer Gesetzeslage nicht."

Laut Müller steht jetzt aber immerhin fest, dass zumindest der presserechtliche Auskunftsanspruch gegenüber dem öffentlich-rechtlichen Wissenschaftsbetrieb dem Grunde nach durchgreift: "Es bleibt nun einmal mehr Aufgabe der Presse, die die Öffentlichkeit interessierenden Informationen ans Tageslicht zu bringen", so Müller.

 

In der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" hatte auch schon der Deutsche Hochschulverband, die Berufsvertretung der Universitätsprofessoren und des wissenschaftlichen Nachwuchses in Deutschland, das Vorgehen von Uni Mainz und Uni-Präsident Georg Krausch als "nicht akzeptabel" bezeichnet. Dem "FAZ"-Redakteur Sascha Zoske sagte Michael Hartmer, Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbands: der Stifter dürfe "weder am Verhandlungstisch sitzen noch ein Mitspracherecht in den Verhandlungen insgesamt haben".

 

Am Montag besteht die Möglichkeit für alle Journalisten, Einblick in die Geheimverträge zu nehmen. Und damit auch deutlich zu machen, dass die Freiheit der Presse ein immens wichtiges Gut ist, für das sich auch das jahrelange Streiten vor Gericht lohnt.

 

Bülend Ürük