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Radio Paradiso darf vorerst weitersenden

Berliner Verwaltungsgericht hebt Lizenzvergabe an Oldiestar auf. Richter kritisieren "beachtliche Fehler".

Berlin (dapd). Radio Paradiso kann vorerst weitersenden. Mit zwei am Freitag veröffentlichten Entscheidungen hob das Berliner Verwaltungsgericht die Lizenzvergabe an die Welle Oldiestar auf und sprach Deutschlands einzigem christlichen Privatsender eine weitere Nutzung zu. Ursprünglich sollten für Radio Paradiso zum 30. November die Lizenzen für insgesamt vier UKW-Frequenzen in Berlin und Brandenburg auslaufen.

Der Medienrat der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) hatte im Mai entschieden, dass die Sendeerlaubnis von Radio Paradiso an Oldiestar vergeben wird. Die Medienwächter begründeten ihre Entscheidung unter anderem mit dem ihrer Ansicht nach zu geringen Wortanteil des Senders.

Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hob diese Entscheidung auf. Dem für die Vergabeentscheidung zuständigen Medienrat seien bei der Entscheidung "rechtlich beachtliche Fehler" unterlaufen.

Der Medienrat hat dem Gericht zufolge bei seiner Entscheidung "fälschlich" im wesentlichen nur auf das Programm der Berliner Frequenz von Radio Paradiso abgestellt, nicht aber auf die Brandenburger Lokalfrequenzen. Diese hätten für die Beurteilung der Vielfalt eines Programms berücksichtigt werden müssen.

Weiterhin waren für die Richter die im Bescheid angegebenen Gründe nicht nachvollziehbar, dass Oldiestar bei seinen Wortbeiträgen im Vergleich zu Radio Paradiso qualitativ besser sein soll. Auch sei der Medienrat auf die von der Senderleitung im Vergabeverfahren angekündigten und teilweise bereits umgesetzten Neuerungen im Wortprogramm nicht eingegangen.

Die Aufhebung der Vergabeentscheidung über die Frequenzen hat laut Gericht zur Folge, dass der Medienrat über die Vergabe der Hörfunkfrequenzen an Radio Paradiso oder Oldiestar erneut entscheiden muss. Voraussetzung ist allerdings, dass das Urteil rechtskräftig wird. Für die Frequenzen gab es insgesamt zehn Bewerber. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts ist der Antrag auf Zulassung der Berufung, gegen den Beschluss die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zulässig.

Radio Paradiso positioniert sich als "Wellnesssender". Er gehört Gesellschaftern aus Kirchen, der Diakonie und engagierten Einzelpersonen. Gegen den Lizenzentzug hatten Politiker sowie Kirchenvertreter wie CDU-Fraktionschef Volker Kauder und die Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Katrin Göring-Eckardt, protestiert.

(Urteil der 27. Kammer vom 11. November 2010 - VG 27 K 240.10 - und Beschluss vom 11. November 2010 - VG 27 L 224.10