Recht
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Bundestag lockert Übertragungsverbot aus Gerichten

Eine Übertragung durch die Medien bleibt allerdings in jedem Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts abhängig.

Berlin (dpa) − Wichtige Urteilsverkündungen der obersten Bundesgerichte können künftig auch live im Fernsehen und im Internet übertragen werden. Das hat der Bundestag am Donnerstagabend einstimmig beschlossen. Die Lockerung des seit 1964 bestehenden Verbots von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen soll für mehr Transparenz sorgen. Eine Übertragung durch die Medien bleibt allerdings in jedem Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts abhängig.

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hatte die Reform schon im Vorfeld als unzureichend kritisiert − etwa weil das Handy- und Laptop-Verbot für Journalisten in Gerichtssälen nicht aufgehoben wurde. Erlaubt ist in Zukunft jedoch zumindest die Übertragung von mündlichen Verhandlungen in einen Arbeitsraum für Medienvertreter, was bisher ebenfalls nicht zulässig war.

Die Reform schafft ferner die Möglichkeit, Gerichtsverfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung vollständig aufzuzeichnen. Anders als ursprünglich geplant sind für wissenschaftliche und historische Zwecke aber keine Film-, sondern nur Tonaufnahmen erlaubt.