Vermischtes
DPA/Von Franko Koitzsch und Wolfgang Müller

Bet-at-home darf Hamburger Tennis-Turniers nicht sponsern

Cheforganisator Michael Stich entgehen durch die juristische Niederlagedadurch Einnahmen in Höhe von 250.000 Euro.

Hamburg (dpa) - Elf Tage vor Beginn des Tennis-Turniers am Hamburger Rothenbaum hat Cheforganisator Michael Stich eine juristische Niederlage einstecken müssen und steht endgültig ohne Hauptsponsor da. Die Traditions-Veranstaltung darf nicht mit dem Wettanbieter Bet-at-home als Werbepartner auftreten und verliert dadurch Einnahmen in Höhe von 250 000 Euro. Die Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts beschert der veranstaltenden Hamburg Sports & Entertainment GmbH (HSE) einen immensen finanziellen Schaden und dem Deutschen Tennis Bund (DTB) einen weiteren Rückschlag. Zudem ist der Imageschaden nach dem juristischen Streit enorm.

Nach dem Verlust des Masters-Status und der Herabstufung in die dritte Kategorie scheint die Zukunft des Sandplatz-Turniers gefährdeter denn je. In diesem Jahr soll es aber auf alle Fälle wie geplant vom 20. bis 26. Juli in der Hansestadt stattfinden - auch ohne Hauptsponsor. Einen Plan B haben Turnierdirektor Michael Stich und die HSE nicht in der Schublade.

"Die HSE akzeptiert die Entscheidung des Gerichts. Das Turnier wird ab Freitag wieder International German Open heißen", sagte ein DTB-Sprecher am Donnerstag. Nun muss der Schriftzug des Wettanbieters von der Homepage, Plakaten, Werbebanden etc. entfernt werden. Ursprünglich sollte das Turnier "bet-at-home-Open" heißen. "Mit dem neuen Namen gehen wir davon aus, dass die Stadt das Turnier finanziell unterstützen wird", ergänzte der DTB-Sprecher. Der Hamburger Senat hat 200 000 Euro in Aussicht gestellt. Voraussetzung war der Verzicht auf den Wettanbieter.

Die in Österreich ansässige Firma will nun die Stadt verklagen. "Wir werden Schadenersatzforderungen gegen die Stadt Hamburg prüfen und voraussichtlich auch einleiten", sagte Unternehmenssprecher Claus Retschitzegger der Deutschen Presse-Agentur dpa. "Wir sind natürlich enttäuscht, nehmen den Beschluss aber zur Kenntnis und halten uns daran. Das Urteil bezeichnete er als "unverständlich".

Die Hamburger Behörde für Sport und Bildung teilte am Donnerstag mit, dass die neue Situation geprüft werde. Eine Entscheidung über die Freigabe der 200 000 Euro soll an diesem Freitag fallen. Ursprünglich hatte Turnierchef Stich sowohl auf die 200 000 Euro von der Stadt als auch auf die 250 000 vom Wettanbieter gehofft. "An den Diskussionen über die finanziellen Konsequenzen beteiligen wir uns nicht", ließ der DTB verlauten. "Die teilweise gezeichneten Krisenszenarien können wir nicht bestätigen."

Das Verwaltungsgericht hat mit seinem Beschluss die von der Hamburger Innenbehörde verkündete Unterlassungsverfügung bestätigt. Mit einem privaten Internet-Wettanbieter als Partner verstoße das Turnier gegen den Glücksspielstaatsvertrag, heißt es in der Begründung. Ziel des Staatsvertrages sei es, die Spielsucht in Deutschland wirksam zu bekämpfen. Deshalb werde Werbung für Internet- Glücksspiele ohne jede Ausnahme gesetzlich verboten.

Stichs Einwand, der Glücksspielstaatsvertrag sei nicht mit EU- Recht vereinbar, ließen die Richter nicht gelten. "Das ist seine Rechtsauffassung. Die wird von den meisten aber nicht geteilt", sagte Günther Ungerbieler, Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, räumte jedoch ein: "Das Europarecht gibt in der Tat nicht allen Mitgliedsstaaten die gleiche Lösung vor." Im nächsten Jahr wird dazu eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes erwartet.