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BVG stoppt „Nius“-Werbung – Portal kündigt rechtliche Schritte an

BVG stoppt „Nius“-Werbung – Portal kündigt rechtliche Schritte an Julian Reichelt (Screenshot: YouTube)

Nach Kritik an einer Werbekampagne des Nachrichtenportals haben die Verkehrsbetriebe die Werbung in ihren Fahrzeugen gestoppt. Julian Reichelt wehrt sich juristisch gegen die Entscheidung und wirft dem Unternehmen einen Eingriff in die Meinungsfreiheit vor.

Berlin – Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben eine Werbekampagne des Nachrichtenportals „Nius“ mit sofortiger Wirkung beendet. Wie die BVG mitteilte, sei Anlass ein auf der Plattform X veröffentlichtes Motiv gewesen, das aus Sicht des Unternehmens „die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit“ überschreite. Die BVG habe deshalb ihren externen Werbevermarkter angewiesen, die Kampagne einzustellen.


Nach Angaben der BVG entstand durch das Motiv der Eindruck, es sei Teil der gebuchten Kampagne und werde auf Werbeflächen der Verkehrsbetriebe gezeigt. Tatsächlich sei dies nicht der Fall gewesen. Das Unternehmen verwies darauf, als öffentliches Unternehmen an Grundrechte wie Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung gebunden zu sein. Werbemotive dürften jedoch nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen.


Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht ein Beitrag von „Nius“-Chefredakteur Julian Reichelt auf X mit dem Satz: „Wir werden immer beliebter bei sämtlichen beiden Geschlechtern.“ Die BVG bewertete das Motiv nach eigenen Angaben als „offensichtlich rechtswidrig“. Reichelt erklärte daraufhin, das Motiv sei nie Bestandteil der BVG-Kampagne gewesen. Er sprach von einem Eingriff in die Meinungsfreiheit und kündigte rechtliche Schritte an.


Wie Michael Hanfeld in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ berichtet, hat der Medienanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel im Namen der Betreibergesellschaft Vius sowohl die BVG als auch deren Werbepartner Wall aufgefordert, die Werbeaktion fortzusetzen. Das Vorgehen der BVG sei rechtswidrig und entbehre einer juristisch tragfähigen Grundlage, argumentiert die Betreiberseite. Hanfeld zitiert zudem die Auffassung des Anwalts, bei dem umstrittenen Beitrag handle es sich um eine satirische Zuspitzung, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit geschützt sei.


Die Werbekampagne von Nius hatte bereits zuvor öffentliche Kritik ausgelöst. Das Portal warb unter anderem mit dem Slogan „Morgens um 6 schon wissen, was einem abends um 8 verschwiegen wird“, der vielfach als Anspielung auf die ARD-„Tagesschau“ verstanden wurde.


Gegen die Kampagne formierte sich Widerstand. Eine Online-Petition unter dem Titel „Keine rechte Angstmache in der BVG!“ wurde nach Angaben der Beteiligten von mehr als 133.000 Menschen unterzeichnet. Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di kritisierte die Werbung scharf und bezeichnete „Nius“ als Medium, das gegen Minderheiten hetze. Die Kampagnenorganisation Campact organisierte zudem eine Protestaktion gegen die Werbemaßnahmen im Berliner Nahverkehr.


Nach Darstellung des „Spiegel“ hatten die Proteste zunächst keine Auswirkungen auf die Kampagne. Die BVG verwies damals auf ihre Verpflichtung zur Gleichbehandlung und darauf, dass die Vermarktung der Werbeflächen durch einen externen Anbieter erfolge. Erst nach Veröffentlichung des umstrittenen Social-Media-Motivs wurde die Kampagne beendet.

 

 

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