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Newsroom – Georg Taitl

Dieter Nuhr droht dem „Standard“ nach Kommentar mit rechtlichen Schritten

Dieter Nuhr droht dem „Standard“ nach Kommentar mit rechtlichen Schritten Dieter Nuhr (Foto: IMAGO / BREUEL-BILD)

Nach einem kritischen Kommentar über einen Auftritt von Dieter Nuhr fordert dessen Produktionsfirma die Löschung des Beitrags und kündigt rechtliche Schritte an. Die österreichische Tageszeitung weist die Vorwürfe zurück. Worum es genau geht.

Wien – Die Nuhr TV GmbH hat dem „Standard“ rechtliche Schritte angedroht. Anlass ist der am 22. Juni veröffentlichte Kommentar „Bei Dieter Nuhr müssen selbst Femizide für eine Pointe herhalten“, der sich kritisch mit Aussagen des deutschen Comedians in seiner jüngsten ARD-Sendung „Nuhr im Ersten“ auseinandersetzt.

 

In der Sendung sprach Nuhr über Femizide in Deutschland und wandte sich gegen Pauschalurteile über Männer. Eine seiner Pointen lautete: „Zur Sicherheit wäre es nicht schlecht, wenn man den Partner vor dem Geschlechtsverkehr einfach erst mal kennenlernt.“

 

Nach Angaben des „Standard“ berichteten in den vergangenen Tagen auch mehrere deutsche Medien über Nuhrs Aussagen. Kritikerinnen und Kritiker werfen ihm eine Täter-Opfer-Umkehr vor. Die ARD erklärte gegenüber Watson.de, sie könne die Kritik nachvollziehen, verwies zugleich aber auf die Kunstfreiheit und das Recht des Satirikers, zugespitzt und provozierend zu formulieren.

 

Die Nuhr TV GmbH, an der Dieter Nuhr als Gesellschafter beteiligt ist, sieht in dem „Standard“-Kommentar eine unzutreffende Darstellung. In einem Schreiben an die Redaktion fordert Geschäftsführer Holger Harms die Löschung des Beitrags. Der Kommentar sei „in Titel, Vorspann und Gesamttendenz unwahr, sinnentstellend“ und verletze die Rechte Nuhrs sowie des Unternehmens. Außerdem sei er geschäftsschädigend.

 

Die Produktionsfirma erklärte, Nuhrs Thema seien nicht die Opfer von Femiziden gewesen, sondern die Sprache, mit der pauschale Vorurteile gegenüber Männern gesellschaftsfähig gemacht würden. Seine Äußerungen seien als satirische Übertreibung zu verstehen. Für den Fall, dass der Beitrag nicht entfernt werde, kündigte das Unternehmen gerichtliche Schritte an, darunter den Antrag auf eine einstweilige Verfügung.

 

Der „Standard“ wies die Vorwürfe zurück. In einer Stellungnahme der Chefredaktion heißt es, die Meinungsfreiheit, auf die sich Dieter Nuhr selbst wiederholt berufen habe, gelte ebenso für Kommentare und journalistische Meinungsbeiträge, die seiner Auffassung widersprächen.

 

 

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