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KNA

Gutachten: Umwandlung von Radiosender Cosmo verstößt gegen WDR-Gesetz

Der WDR will aus dem interkulturellen Radiosender Cosmo ein Programm für junge, urbane Hiphop-Fans machen. Das könnte gegen die Vorgaben des WDR-Gesetzes verstoßen, sagt ein Gutachter.

Köln (KNA) – Die Umwandlung des multikulturellen Radiosenders Cosmo in 1Live Street könnte gegen das WDR-Gesetz verstoßen. Zu dieser Einschätzung kommt ein Gutachten, das der Medienrechtler Hubertus Gersdorf im Auftrag der Organisation Neue deutsche Medienmacher*innen erstellt hat. Demnach erfüllt das angedachte Profil von 1Live Street nicht die Vorgaben, die das WDR-Gesetz dem Sender für sein interkulturelles Radioprogramm macht.

 

Anfang Juni hatte der WDR-Rundfunkrat die Pläne für das neue Radioprofil mit knapper Mehrheit abgesegnet. Die Marke Cosmo, unter der auch die Social-Media-Präsenz des Radiosenders betrieben wird, soll wegfallen. Das sorgt seitdem für Kritik aus Politik und Zivilgesellschaft. Mitte Juni hatten sich 500 Migrantenorganisationen in einem offenen Brief an die Verantwortlichen gewandt und die Bedeutung von Cosmo für die migrantische Community betont.

 

Im WDR-Gesetz hat der Gesetzgeber der Anstalt vorgeschrieben, dass sie ein Hörfunkprogramm veranstalten muss, das sich „vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widmet“. Das neue Programm 1Live Street, das Nachfolger von Cosmo sein soll, wird sich nach Angaben des WDR an eine junge, kulturell diverse, urban orientierte Zielgruppe richten und sich schwerpunktmäßig mit der Musikrichtung Hiphop befassen.

 

Angebot für alle Altersgruppen

Diese Neuausrichtung könnte dem Gutachten zufolge gegen das WDR-Gesetz verstoßen. Die Rundfunkanstalten dürfen eigentlich von der Politik unabhängig über ihr Programm bestimmen. Die grobe Ausrichtung eines Programms darf der Gesetzgeber aber vorschreiben. Das WDR-Gesetz verlange ein Hörfunkprogramm, das sich vor allem Themen des interkulturellen Zusammenlebens widme. „Dem WDR steht kein Recht zu, sich von diesem gesetzlichen Auftrag zu lösen“, so Gutachter Gersdorf.

 

Vor allem den Fokus auf eine jüngere Zielgruppe sieht er als Problem, da im Gesetz für das interkulturelle Radio anders als bei anderen Sendern keine Eingrenzung auf bestimmte Altersgruppen vorgesehen ist. Auch den Schwerpunkt auf Hiphop als bestimmende Musikrichtung für 1Live Street hält Gersdorf rechtlich für problematisch, weil man sich damit vor allem an ein jüngeres Publikum richte. Die Ankündigung des WDR, migrantische Perspektiven künftig über alle Programme hinweg stärker einzubinden, erlaube es dem Sender trotzdem nicht, Cosmo auf diese Weise umzuwandeln.

 

Dem Gutachten zufolge muss Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) überprüfen, ob der WDR mit seinem Programm die Vorgaben des Gesetzes erfüllt. Auch alle Menschen, die Rundfunkbeiträge zahlen, könnten den WDR demnach wegen eines Verstoßes verklagen.

 

 

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