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dpa

Ex-MDR-Unterhaltungschef zu Bewährungsstrafe wegen Betrugs verurteilt

Ein „Finanzierungskonstrukt“, mit dem angeblich frische Formate im MDR ermöglicht werden sollten, hatte Udo Foht 2011 seinen Job als Unterhaltungschef des Senders gekostet. Jetzt hat das Landgericht Leipzig über die Betrugsvorwürfe entschieden.

Leipzig (dpa) − Rund zwölf Jahre nach seiner Entlassung ist der frühere MDR-Unterhaltungschef Udo Foht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig legte dem 72-Jährigen am Freitag Betrug in 13 Fällen und Bestechlichkeit zur Last. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Fernsehmanager Produzenten und Musikmanager seinerzeit immer wieder um Kredite angeblich zur Finanzierung von Fernsehsendungen gebeten hatte, das Geld aber häufig nicht zurückzahlte. Wegen der langen Dauer des Verfahrens gelten drei Monate der Strafe als bereits vollstreckt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

 

Dem Urteil lag ein sogenannter Deal zugrunde. Schon zu Beginn des Prozesses im vorigen September hatten sich die Beteiligten geeinigt, dass sich die Strafe in einem bestimmten Rahmen bewegen soll, wenn der Angeklagte ein glaubhaftes Geständnis ablegt. Foht hatte daraufhin zugegeben, dass er bis zu seiner Entlassung 2011 immer wieder Geldgeber aus dem Showbusiness um Darlehen gebeten hatte. Dabei habe er gewusst, dass er das Geld nicht pünktlich zurückzahlen würde. Er habe es benötigt, um Sendungen im MDR umsetzen zu können.

 

Foht hatte in seiner Zeit als Unterhaltungschef das Schlagergeschäft beim MDR mächtig vorangetrieben. Damit verpasste er dem öffentlich-rechtlichen Sender in Ostdeutschland ein markantes Unterhaltungsprofil. Er öffnete aufstrebenden Schlagerstars Türen, ermöglichte TV-Produktionen, förderte Schlagerkarrieren wie die von Florian Silbereisen. Das Geld, das er bei sich bei Produzenten und Managern zusammenpumpte, ging laut Urteil im Wesentlichen an eine Firma des Autors und Moderators Carsten Weidling, den Foht gefördert hatte.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 72-Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Er habe keinen Zweifel daran, dass Foht die Geldgeschäfte nicht zu seinem persönlichen Vorteil gemacht habe, sagte der Anklagevertreter in seinem Plädoyer. Er habe sich dann aber „in zunehmende Abhängigkeiten verstrickt, aus denen er nicht mehr herauskam“. Der Staatsanwalt bescheinigte Foht zudem eine hohe kriminelle Energie. Den Vermögensschaden bezifferte er auf rund 314 000 Euro.

 

Der Verteidiger wies darauf hin, dass Fohts Handeln im MDR damals mehr oder weniger geduldet worden sei. Es habe jedem klar sein müssen, dass das Geld irgendwoher komme. Der Anwalt zitierte mehrfach den Ex-Intendanten des Senders, der in seinen Memoiren davon gesprochen hatte, dass im MDR „unkonventionell“ gearbeitet wurde. „Die damalige Zeit und Herr Foht passten gut zusammen“, sagte der Anwalt. Compliance sei in dem öffentlich-rechtlichen Sender ein Fremdwort gewesen. Foht habe aus „lauteren Motiven“ gehandelt − er habe einfach ein gutes Programm machen wollen.

 

Aus Sicht des Gerichts blieb letztlich offen, warum Foht das „Finanzierungskonstrukt“ aufzog. Anfänglich habe er wohl mit Hilfe des Moderators Carsten Weidling „frisches Blut“ in den MDR bringen wollen, sagte der Vorsitzende Richter. Es hätten sich aber auch Hinweise auf ein mögliches Abhängigkeitsverhältnis ergeben. Foht habe seine wirtschaftliche und berufliche Existenz aufs Spiel gesetzt und vernichtet. Ob es noch andere Hintergründe gab, habe das Gericht aber nicht aufklären können, obwohl es zahlreiche Zeugen gehört hatte. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung wollten sich nach der Urteilsverkündung dazu äußern, ob sie Rechtsmittel einlegen werden.