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Newsroom – Georg Taitl

Gericht kassiert Klauseln der SZ für freie Journalisten

Betroffen sind unter anderem Regelungen zur Nutzung journalistischer Werke für KI-Training und KI-Anwendungen.

München – Das Landgericht München I hat der Süddeutschen Zeitung GmbH die Verwendung mehrerer Klauseln aus ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für freie Journalistinnen und Journalisten untersagt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) und ver.di hatten das Verfahren angestrengt.


Anlass war der sogenannte „Autoren-Rechtebrief“, den der Verlag für die Zusammenarbeit mit freien Journalistinnen und Journalisten verwendet. Darin waren unter anderem Regelungen zur Nutzung journalistischer Werke für KI-Training und KI-Anwendungen sowie zur Herausgabe kompletter Rechercheunterlagen enthalten.


Das Gericht bewertete insbesondere eine Klausel zur Einräumung von Nutzungsrechten als intransparent und unwirksam. Danach sollten Nutzungsrechte unter anderem an „Fakten, Geschehnisse, Unternehmen, Personen usw. sowie ggf. der Rechercheunterlagen“ eingeräumt werden. Für die Betroffenen sei nicht ausreichend klar, wann und in welchem Umfang sie dem Verlag Nutzungsrechte einräumen.


Nach der Entscheidung sind auch Regelungen unwirksam, die auf dieser Klausel aufbauen. Dazu zählen Bestimmungen zur Nutzung journalistischer Werke für KI-Training und KI-Anwendungen, zum Bearbeitungsrecht und zur Übertragung von Rechten an Dritte.


Als unangemessene Benachteiligung wertete das Gericht zudem eine Klausel, nach der Journalistinnen und Journalisten dem Verlag zeitlich und inhaltlich unbeschränkt Prompting-Protokolle für jeden KI-Einsatz vorlegen müssen.


DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sagte, das Urteil zeige, dass Medienunternehmen bei urheberrechtlichen Regelungen transparent und verständlich sein müssten. Freie Journalistinnen und Journalisten hätten häufig nur begrenzte Möglichkeiten, die Bedingungen ihrer Arbeit im Detail zu verhandeln.

 

 

 

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