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Millionenschwerer Vergleich nach Insolvenz der „Abendzeitung“

Millionenschwerer Vergleich nach Insolvenz der „Abendzeitung“ Johannes Friedmann auf einem Bild aus dem Jahr 2008 (Foto: APA-Images / SZ Photo / Andreas Heddergot

Nach jahrelangem Rechtsstreit hat die Verlegerfamilie Friedmann Ansprüche in Millionenhöhe beglichen, die aus der Pleite der „Abendzeitung“ vor zwölf Jahren entstanden sind. Bei ehemaligen Mitarbeitern und Geschäftspartnern ist die Enttäuschung groß.

München – Am 5. März 2014 stellten die Verantwortlichen der Münchner „Abendzeitung“ beim Amtsgericht München Insolvenzantrag – fast 66 Jahre nachdem Werner Friedmann, Lizenzinhaber der Süddeutschen Zeitung, den Titel im Juni 1948 gegründet hatte. Die Auflage war über Jahre kontinuierlich gesunken: von 220.000 bis 250.000 Exemplaren in besseren Zeiten über 185.000 im Jahr 2000 und 148.000 im Jahr 2008 bis auf zuletzt knapp 106.000 im Jahr der Insolvenz.


Laut einem „kress pro“ vorliegenden Urteil des Landgerichts München vom Dezember 2022 listete der Insolvenzverwalter Axel Bierbach erhebliche Verluste auf: rund 10,4 Millionen Euro im Jahr 2009, 8,5 Millionen 2010, 7,5 Millionen 2011, 8,4 Millionen 2012 und 6,3 Millionen 2013. Verschiedenen Medienberichten zufolge summierten sich die Verluste seit 2001 auf insgesamt rund 70 Millionen Euro, für die die Familie Friedmann aufkam – konkret Anneliese Friedmann, Witwe des Gründers, sowie ihre Kinder Anemone Szczesny-Friedmann und Johannes Friedmann. Heute hält die SV Friedmann Holding GmbH noch 18,75 Prozent am SV Verlag und damit an der Süddeutschen Zeitung; Gesellschafter sind Oliver Friedmann, Sohn von Johannes Friedmann, sowie die Werner Friedmann Familienstiftung.


Warum die Familie und ihre Geschäftsführer der jahrelangen Talfahrt nichts entgegensetzen konnten, blieb gegenüber „kress pro“ unbeantwortet. Weder Johannes Friedmann, bis 2009 auch Geschäftsführer, noch sein Sohn Oliver Friedmann, der seit 2021 die Familieninteressen im Herausgeberrat der Süddeutschen Zeitung vertritt, wollten dazu Stellung nehmen. Oliver Friedmann teilte auf Anfrage mit: „Die angesprochenen Vorgänge liegen zeitlich vor meiner aktiven Rolle oder Einbindung, weshalb ich hierzu nichts Substantielles beitragen kann.“ Er bitte daher „um Verständnis, dass ich weder für ein Gespräch noch für eine Stellungnahme zur Verfügung stehe.“


Der Anwalt der Familie, Christoph Freiherr von Hutten zum Stolzenberg, äußerte sich auf Anfrage von „kress pro“ wie folgt: Es handle sich bei der Familie Friedmann um eine „bedeutende Verlegerfamilie“, der es fernläge, „Ihnen die Fortsetzung Ihrer journalistischen Tätigkeit im Zusammenhang mit Recherchen zur AZ zu verbieten“. Bei den Vorgängen gehe es aber um „vertrauliche Dinge“ beziehungsweise „geheimhaltungsbedürftige Dinge“, die allesamt abgeschlossen seien. Ein „besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit“ bestehe nicht.


Bereits 2009 hatte die Familie versucht, die AZ zu verkaufen – an den früheren Bankier August von Finck jun. Der Deal kam nicht zustande; eine damalige Unternehmensbewertung attestierte zwar eine „befriedigende“ Erlössituation, rügte aber „fehlendes Kostenbewusstsein“ angesichts hoher Herstellungskosten. Ein für die Finck'sche Hauptverwaltung erstelltes Gutachten hielt fest, bei Verkäufen von Unternehmen in einer solchen Situation würden „üblicherweise bestenfalls Kaufpreise von 1 Euro gezahlt“. Ein ehemaliger AZ-Mitarbeiter sagt rückblickend: „Wir Mitarbeiter haben nie verstanden, warum die Friedmanns nicht versucht haben, aus dem für sie sehr ungünstigen Druckvertrag zu kommen, und Kooperationen beim Druck und in der Verwaltung zum Beispiel mit einer der bayerischen Regionalzeitungen gesucht haben.“ Auch dazu ließ die Familie Fragen von „kress pro“ unbeantwortet.


Ab Juni 2014 übernahmen der Verleger Martin Balle und der Münchner Rechtsanwalt Dietrich von Boetticher die AZ für 825.000 Euro und führten den Betrieb mit rund 35 Beschäftigten fort. Heute arbeiten laut „kress pro“ rund 50 Menschen für den Titel, das Blatt gilt als wirtschaftlich stabil.

 

Der Streit
Während die AZ unter neuer Führung weiterbestand, zog sich das Insolvenzverfahren über Jahre hin. 2014 hatten Gläubiger laut Insolvenztabelle rund 32,15 Millionen Euro an Forderungen angemeldet; die rechnerische Überschuldung bezifferte das Landgericht München Ende 2022 auf noch rund 16,9 Millionen Euro.


Zentral für den Rechtsstreit waren sogenannte Patronatserklärungen, die die drei Familienmitglieder im Mai 2013 abgegeben hatten. Darin verpflichteten sie sich, die Zeitung „finanziell so auszustatten, dass sie jederzeit zur fristgerechten Erfüllung ihrer Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern in der Lage ist“. Diese Erklärungen sollten am 2. März 2014 enden – drei Tage bevor die Insolvenz angemeldet wurde. Der Insolvenzverwalter verklagte die Familie mit der Begründung, die Haftung ende nicht automatisch mit dem Ablauftermin. Das Landgericht München gab ihm am 19. Dezember 2022 recht: Die Friedmanns müssten „für sämtliche während der Laufzeit (…) entstandenen Verbindlichkeiten auch nachträglich aufkommen“.


Die Einigung
Die Familie legte beim Oberlandesgericht München Berufung ein. Als die Richter dort am 18. März 2025 signalisierten, die Sache nicht anders zu beurteilen als die Vorinstanz, einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich, der „kress pro“ ebenfalls vorliegt: Die Familie Friedmann zahlt 15 Millionen Euro. Knapp die Hälfte der ursprünglich angemeldeten Forderungen. Nach dem Tod der Mutter Anneliese Friedmann im November 2020 tragen diese Summe nun die Kinder Anemone Szczesny-Friedmann und Johannes Friedmann. Zwei der 15 Millionen Euro erhielt ein vom Insolvenzverwalter eingeschalteter Prozessfinanzierer.


In der Folge konnten sich zahlreiche ehemalige AZ-Mitarbeitende über Nachzahlungen freuen. Insolvenzverwalter Axel Bierbach erklärt gegenüber „kress pro“, der Sozialplan habe „in voller Höhe erfüllt werden“ können, die Quoten seien „weit überdurchschnittlich“ gewesen; ausgezahlt worden sei demnach ein Abschlag von 35 Prozent, was insgesamt fast 1,1 Millionen Euro ausgemacht habe. Ansprüche für persönlich erworbene Rechte – etwa Ausgleich für nicht genommene freie Tage, Urlaubs- und Weihnachtsgeld – stehen nach Angaben ehemaliger Mitarbeitender noch aus.


Aus dem Kreis der Gläubiger kam dennoch Kritik an der langen Verfahrensdauer. Ein ehemaliger AZ-Mitarbeiter wirft der Familie vor, erst zu einer Millionenzahlung bereit gewesen zu sein, als sich die juristische Niederlage abzuzeichnen begann: „Ich frage mich, ob die das nötig hatten.“ Die Familie weist die Kritik über ihren Anwalt zurück, sie richte sich an die „falsche Adresse“: „Dr. Friedmann war ab Stellung des Insolvenzantrages weder aus rechtlichen noch aus tatsächlichen Gründen in der Lage, das Insolvenzverfahren zu leiten bzw. den Gang des Verfahrens zu beeinflussen, insbesondere eine lange Dauer des Verfahrens zu bewirken.“ Insolvenzverwalter Bierbach sieht das anders: Das lange Verfahren sei „sehr bedauerlich“, er selbst habe darauf jedoch keinen Einfluss gehabt – „die Gegenseite hat über Jahre hinweg alle Einigungsangebote abgelehnt.“


Die Familie argumentiert über ihren Anwalt zudem formalrechtlich: Für Insolvenzverfahren gelte „das strenge Gebot der Gläubigergleichbehandlung“, das eine gesonderte Befriedigung einzelner Gläubiger ausschließe. Gerichtliche Vergleiche können jedoch, wie im Fall der AZ geschehen, bereits eröffnete Insolvenzverfahren beenden – nur dass es dabei fast zwölf Jahre gedauert hat.


Laut aktuellem Sachstandsbericht des Insolvenzverwalters sind noch Forderungen in Höhe von rund 11,4 Millionen Euro offen, überwiegend im Zusammenhang mit dem Druckvertrag; rund 6 Millionen Euro habe die Familie Friedmann bereits beglichen. Ein vollständiger Verfahrensabschluss sei laut Bierbach „voraussichtlich nicht vor Ende 2026 möglich“.

 

Auszug aus der „kress pro“-Story „Ungläubige Gläubiger“Heft 6/2026:


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