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Ottfried Fischer will der Boulevardpresse die Grenzen aufzeigen

Ex-"Bild"-Journalist steht am Dienstag erneut wegen Nötigung des Schauspielers vor Gericht.

München (dapd-bay). Es wird wieder ein schwerer Gang für Ottfried Fischer. Am (morgigen) Dienstag wird seine unglückliche Liaison mit Prostituierten schon zum vierten Mal vor einem Gericht thematisiert. Doch der an Parkinson erkrankte Schauspieler und Kabarettist ist fest entschlossen, alle juristischen Mittel auszuschöpfen, um der Boulevardpresse die Grenzen aufzuzeigen. Beim Umgang mit seiner Sex-Affäre war die "Bild"-Zeitung nach Fischers Ansicht deutlich zu weit gegangen. "Die Pressefreiheit darf nicht zur Erpresserfreiheit werden", betont der 59-Jährige immer wieder.

Zwei Prostituierte und ihre beiden Zuhälter wurden bereits rechtskräftig verurteilt, weil sie im Sommer 2009 heimlich ein Sexvideo mit Fischer gedreht hatten. Damit wollten sie erreichen, dass Fischers Kreditkartenfirma angeblich noch ausstehende Gelder für sexuelle Dienste überweist. Der Film wurde dann an einen "Bild"-Redakteur verscherbelt. Die Affäre kam an die Öffentlichkeit, und bald darauf erschien ein Exklusiv-Interview mit Fischer in dem Blatt.

Der Schauspieler sagte später, er habe sich erpresst gefühlt. Ohne den Hinweis des Journalisten auf das Sexvideo in dessen Besitz hätte er der Zeitung kein Interview gegeben.

Wegen Nötigung wurde der Reporter deshalb im Oktober 2010 vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Im Mai 2011 hob das Landgericht München das Urteil im Berufungsverfahren auf. Dieser Freispruch wiederum wurde wegen möglicher Rechtsfehler im April vom Oberlandesgericht München (OLG) kassiert, sodass der Prozess gegen den Journalisten von Dienstag an vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt werden muss. Ottfried Fischer tritt erneut als Nebenkläger auf und ist zudem als Zeuge geladen.

Nach der erfolgreichen Revision hatte sich der Schauspieler zufrieden gezeigt. "Ich will auf keinen Fall feixen oder den strahlenden Sieger geben, aber ich war überzeugt in meinem Glauben an die Justiz, dass der Freispruch aufgehoben wird", sagte er im dapd-Interview. "Für mich gilt: Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt."

Angriff auf die Pressefreiheit?

Auch für den Verlag Axel Springer und die Anwälte des Reporters ist der Fall von weitreichender Bedeutung. Die Verurteilung in erster Instanz hatten sie als Angriff auf die Pressefreiheit betrachtet. Jeder Journalist, dem brisantes Material vorliege und der den Betroffenen um Stellungnahme bitte, würde sich demnach wegen Nötigung strafbar machen, argumentierten sie.

Eine entscheidende Rolle in der Neuverhandlung kommt Fischers damaliger PR-Agentin zu. Sie hatte die Bitte des Journalisten um Stellungnahme des Schauspielers zu dem Sexvideo entgegengenommen. Im Berufungsprozess vor dem Landgericht verwies die Vorsitzende Richterin darauf, dass die Frau dem Schauspieler das Karriereende in Aussicht gestellt habe, falls er nicht mit der "Bild" kooperiere. Der Redakteur habe dagegen keine Drohung ausgesprochen.

Das Landgericht hatte jedoch auch festgestellt, dass die PR-Beraterin ihre Aussagen gegen den angeklagten Journalisten im Laufe der Zeit abgeschwächt hatte. Inwiefern und warum, sei aber nicht genügend erklärt, bemängelte später der Vorsitzende Richter am OLG, Manfred Götzl. Er konstatierte: "Es ist nicht auszuschließen, dass der Freispruch auf Rechtsfehlern beruht."