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Newsroom – Georg Taitl

Russland bittet Berliner Staatsanwaltschaft um Prüfung gegen FAZ-Korrespondenten

Die Behörde prüft nun, ob ein Anfangsverdacht gegen Michael Martens vorliegt – Ermittlungen sind damit noch nicht verbunden.

Berlin  –Die russische Botschaft in Berlin hat die Staatsanwaltschaft Berlin um eine rechtliche Einschätzung zu einer Äußerung des Balkan-Korrespondenten der FAZ, Michael Martens, gebeten. Die Behörde bestätigte am Donnerstag den Eingang eines entsprechenden Schreibens auf Anfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd).


Martens hatte Anfang August auf einer Pressekonferenz in Belgrad den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj gefragt, was die Europäer tun könnten, um der Ukraine zu helfen, „mehr russische Soldaten zu töten“. Die FAZ erklärte später, die Frage sei missverständlich formuliert gewesen, und äußerte Bedauern.


Die russische Botschaft bat um Prüfung, ob die Äußerungen Anhaltspunkte für Straftatbestände nach den Paragrafen 111, 130 und 140 des Strafgesetzbuchs enthielten. Dabei geht es unter anderem um öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Volksverhetzung und öffentliche Billigung von Straftaten.


Die Staatsanwaltschaft Berlin teilte mit, sie prüfe nun, ob ein Anfangsverdacht vorliege. „Diese Prüfung ist gesetzlich verpflichtend. Hiermit ist nicht die Aufnahme von Ermittlungen verbunden. Es gilt die Unschuldsvermutung“, sagte ein Sprecher dem epd.


Die russische Botschaft teilte zudem mit, sie behalte sich vor, gegen Martens „die verfügbaren rechtlichen Mittel“ der russischen Strafverfolgungsbehörden einzusetzen. Die staatliche russische Nachrichtenagentur Tass hatte zuvor berichtet, dass gegen Martens in Russland wegen öffentlicher Anstiftung zu Hass und Feindseligkeit ermittelt werde.

 

 

 

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