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dpa

Sexvideos von Journalistin im Netz − Aserbaidschan verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte Aserbaidschan zu einer Entschädigung in Höhe von 15 000 Euro. Die Investigativjournalistin war heimlich gefilmt worden.

Straßburg (dpa) − In einem Verfahren um heimlich gefilmte und online veröffentliche Sexvideos von ihr hat die Investigativjournalistin Khadija Ismayilova einen Sieg gegen ihr Heimatland Aserbaidschan errungen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte Aserbaidschan am Donnerstag zu einer Entschädigung in Höhe von 15 000 Euro (Beschwerdenummern 65286/13 und 57270/14). Die Behörden hätten in dem Fall nicht ausreichend ermittelt und nicht überprüft, ob ein Zusammenhang zur regierungskritischen Arbeit Ismayilovas bestand.

Die Journalistin und Trägerin des Alternativen Nobelpreises recherchierte unter anderem zu Korruption in der autoritären Regierung der Ex-Sowjetrepublik. Im März 2012 erhielt sie laut dem EGMR einen Drohbrief mit Screenshots aus einem heimlich in ihrer Wohnung aufgenommenen Video, das sie beim Sex mit ihrem damaligen Freund zeigte. Der Absender forderte Ismayilova auf: „Unterlasse das, was du tust, oder du wirst bloßgestellt.“ Kurz darauf wurde das Video online veröffentlicht, zwei weitere Videos folgten 2013.

Ismayilova entdeckte den Gerichtsangaben zufolge zahlreiche versteckte Kameras in ihrer Wohnung. Ungefähr zur selben Zeit druckten staatliche kontrollierte Zeitungen Artikel, in denen Ismayilova fehlende Professionalität und unmoralisches Verhalten vorgeworfen wurden.

Die aserbaidschanischen Behörden hätten durch ihre nicht ausreichenden Ermittlungen und die spätere Veröffentlichung von Details aus Ismayilovas Privatleben ihr Menschenrecht auf Privat- und Familienleben verletzt. Zusätzlich habe Aserbaidschan darin versagt, die Meinungsfreiheit zu schützen. Das Urteil kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.