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„Spiegel“-Chefredakteur Dirk Kurbjuweit verteidigt Veröffentlichung vertraulicher Eralp-Notizen

„Spiegel“-Chefredakteur Dirk Kurbjuweit verteidigt Veröffentlichung vertraulicher Eralp-Notizen Dirk Kurbjuweit (Foto: Ole Witt)

Medienrechtler sehen jedoch offene Fragen. Besonders umstritten ist die Veröffentlichung einer nicht autorisierten Interviewantwort. Zudem kommen Beschwerden beim Presserat.

Hamburg – „Spiegel“-Chefredakteur Dirk Kurbjuweit hat die Entscheidung seiner Redaktion verteidigt, vertrauliche Anmerkungen aus der Autorisierung eines Interviews mit der Berliner Linken-Politikerin Elif Eralp zu veröffentlichen. In einem Leitartikel begründet er das Vorgehen mit dem öffentlichen Interesse an der politischen Handlungsfähigkeit einer möglichen Regierenden Bürgermeisterin.

 

Eralp strebt das Amt der Regierenden Bürgermeisterin von Berlin an. Die versehentlich an die Redaktion übermittelten Kommentare betrafen unter anderem ihre Sorge vor Bedrohungen. Für Kurbjuweit stellt sich deshalb die Frage, welchen Einfluss solche Ängste auf politische Entscheidungen haben könnten.

 

„Nur der informierte Bürger ist ein mündiger Bürger“, schreibt Kurbjuweit. Er argumentiert, dass Angst politischen Einfluss ermöglichen könne: „Angst gibt den Angstmachern Macht, in diesem Fall Macht über Berlin.“ Die Redaktion habe die möglichen Folgen einer Veröffentlichung gegen das Informationsinteresse der Öffentlichkeit abgewogen.

 

Auch Hauptstadtbüroleiter Christoph Hickmann verteidigt das Vorgehen. Im Podcast von Paul Ronzheimer erklärte er, die Entscheidung sei innerhalb der Redaktion einhellig gefallen. Gleichwohl habe man erhebliche Bedenken gehabt. „Das ist uns nicht leicht gefallen. Wir haben damit gehadert“, sagte Hickmann.

 

Der Vorwurf, die Redaktion habe lediglich eine spektakuläre Enthüllung veröffentlichen wollen, greife zu kurz. Entscheidend sei aus seiner Sicht die politische Tragweite der Informationen gewesen. „Das ist ein Vorgang von einer solchen Tragweite, das müssen wir öffentlich machen“, sagte Hickmann.

 

Medienrechtler unterscheiden zwischen Notizen und Interviewantworten

Die juristische Bewertung fällt differenzierter aus. Medienrechtsanwalt Nicolas Jim Nadolny unterscheidet in einer Analyse bei beck-aktuell zwischen der Veröffentlichung versehentlich übermittelter interner Kommentare und der Wiedergabe einer ausdrücklich nicht autorisierten Interviewantwort.

 

Während vertrauliche Kommentare bei überwiegendem öffentlichen Informationsinteresse veröffentlicht werden könnten, könne die Veröffentlichung einer nicht freigegebenen Interviewantwort gegen eine vereinbarte Autorisierung verstoßen. Nadolny hält die journalistische Begründung Kurbjuweits grundsätzlich für nachvollziehbar, sieht aber die Veröffentlichung der gestrichenen Antwort nicht ausreichend gerechtfertigt.

 

Auch Medienanwalt Christian Schertz kommt gegenüber dem „Tagesspiegel“ zu einer differenzierten Einschätzung. Die Veröffentlichung der internen Kommentare hält er überwiegend für rechtlich zulässig. Bei der nicht autorisierten Interviewantwort sieht er dagegen rechtliche Probleme.

 

Der Vorgang beschäftigt inzwischen auch den Deutschen Presserat. Bis Freitagmittag, 30. Oktober, waren dort elf Beschwerden über die Berichterstattung des „Spiegel“ eingegangen. Eine Entscheidung über einen möglichen Verstoß gegen den Pressekodex lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

 

War es richtig vom „Spiegel“, Elif Eralps interne Anmerkungen öffentlich zu machen? Ja, findet Uni-Prof. Tanjev Schultz und sieht im Handeln des Hamburger Magazins keine Skrupellosigkeit, sondern eine journalistisch gebotene Handlung. Denn gerade die Angst einer Spitzenpolitikerin vor mutmaßlichen Terrorsympathisanten ist von öffentlichem Interesse. Zum Kommentar

 

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