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Newsroom – Georg Taitl

SZ kündigt Berufung nach Urteil zur Wecker-Berichterstattung an

SZ kündigt Berufung nach Urteil zur Wecker-Berichterstattung an SZ löscht Wecker-Bericht (Foto: IMAGO / Christian Offenberg)

Das Landgericht Berlin II hat einer einstweiligen Verfügung von Konstantin Wecker gegen Teile der Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ stattgegeben. Die Zeitung hat den betroffenen Beitrag vorläufig gelöscht.

München – Die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet in eigener Sache über ein Urteil des Landgerichts Berlin II zur Berichterstattung über den Liedermacher Konstantin Wecker. Das Gericht gab einem Antrag Weckers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt und untersagte nach Angaben der Zeitung 26 Passagen eines Beitrags mit dem Titel „Weckers vergessene Frauen“.

 

Nach Angaben der SZ betrifft das Urteil so viele Formulierungen, dass der Beitrag in seiner bisherigen Form nicht aufrechterhalten werden könne. Die Redaktion habe ihn deshalb vorläufig gelöscht. Gegen das Urteil will die Zeitung Berufung einlegen.

 

Der Beitrag schilderte nach Angaben der SZ die Aussagen von drei Frauen, die von persönlichen und sexuellen Erfahrungen mit Wecker in jungen Jahren berichteten. Weckers Anwalt hatte laut SZ unter anderem argumentiert, sein Mandant könne sich krankheitsbedingt nicht mehr an die geschilderten Ereignisse erinnern.

 

Wie die Zeitung weiter berichtet, stellte das Gericht nicht die grundsätzliche Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung infrage, sah jedoch kein ausreichendes öffentliches Informationsinteresse an der Veröffentlichung. Die SZ vertrat dagegen die Auffassung, dass wegen der geschilderten Konstellationen und der öffentlichen Rolle Weckers ein berechtigtes öffentliches Interesse bestehe.

Nach Angaben der Zeitung wird sich nun das Kammergericht als nächste Instanz mit dem Fall befassen.

 

 

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