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Welche Journalisten stehen auf Todeslisten Rechtsextremer in Deutschland?

Welche Journalisten stehen auf Todeslisten Rechtsextremer in Deutschland? Journalisten im Fadenkreuz Rechtsextremer.

Mehrere Journalisten-Vereinigungen haben an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) appelliert, mehr für den Schutz ihrer Mitglieder vor rechtsextremen Gewalttätern zu tun.

Berlin (dpa) − Mehrere Journalisten-Vereinigungen haben an Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) appelliert, mehr für den Schutz ihrer Mitglieder vor rechtsextremen Gewalttätern zu tun. In einem offenen Brief, der am Mittwoch veröffentlicht wurde, fordern sie für Journalisten unter anderem eine unkomplizierte Auskunftssperre von Privatadressen im Melderegister: „In einigen Bundesländern müssen Medienschaffende erst eine akute Gefahr für Leib und Leben nachweisen, damit eine Auskunftssperre erfolgt − doch dann könnte es bereits zu spät sein, um sich zu schützen.»

Außerdem forderten die Journalisten das Innenministerium auf, jeden, dessen Name auf einer von Rechtsextremen angelegten Liste auftauche, auf Nachfrage zu informieren. Organisationen sollten aktiv von den Behörden angesprochen werden, falls sie auf einer solchen Liste genannt sein sollten. Wenig hilfreich sei es zudem, wenn Betroffenen von der Polizei nahegelegt werde, sich in so einem Fall „aus der Öffentlichkeit zurückzuziehen“. Dies sei für Medienschaffende unmöglich − außerdem würde man damit der „Einschüchterungsstrategie“ der Rechtsextremisten zum Erfolg verhelfen.

Mit unterzeichnet wurde der Brief der Nichtregierungsorganisation Neue deutsche Medienmacher vom Deutschen Journalisten-Verband (DJV), dem Netzwerk Recherche, der Plattform Krautreporter, der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) sowie dem Aktionskunst-Kollektiv Peng!.

Seehofer hatte im Juli mit Blick auf verschiedene von Rechtsextremen angelegte Namenslisten erklärt: „Vor solch perfiden Einschüchterungsversuchen dürfen wir nicht zurückweichen.“ Eine Gefährdung der auf diesen Listen genannten Personen, Institutionen und Organisationen ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes zwar aktuell auszuschließen. Dennoch haben einige Bundesländer Betroffene aktiv informiert.