Vermischtes
KNA – Volker Hasenauer

Zu niedriger Beitrag? ARD und ZDF klagen vor dem Verfassungsgericht

Vor dem Bundesverfassungsgericht wollen ARD und ZDF eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags erreichen. Es gehe um die Stärkung der Demokratie. Die Länder rechtfertigen ihre Finanzentscheidung: Die Sender hätten genügend Mittel.

Karlsruhe (KNA) – Das Bundesverfassungsgericht muss in den kommenden Monaten im Streit um die Höhe des Rundfunkbeitrags für ARD und ZDF entscheiden. Zum wiederholten Mal. In der mehrere Stunden langen mündlichen Verhandlung wurden am Dienstag die gegensätzlichen Positionen der Bundesländer und der Rundfunkanstalten deutlich.

 

ARD und ZDF warnten, dass zu geringe Beiträge die Vielfalt des Programms und die Zukunft der Sender gefährden könnten. Die Öffentlich-Rechtlichen seien unverzichtbar für einen freien Austausch von Meinungen in Deutschland.

 

ZDF-Intendant Norbert Himmler beschrieb ARD und ZDF als Bollwerke gegen Desinformation und gegen die von Techkonzernen dominierten Internetmedien. Es sei wichtig, den oft falschen, KI-generierten Inhalten verlässliche und gut recherchierte Inhalte gegenüberzustellen.

 

Länder: Finanzmittel sind ausreichend

Die Bundesländer antworteten, niemand stelle die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie infrage. „Die Öffentlich-Rechtlichen sind heute wichtiger denn je“, sagte der Anwalt der Bundesländer, Hanno Kube. Er argumentierte jedoch, die Sender hätten mit der aktuellen Beitragshöhe und mit der für Anfang 2027 geplanten leichten Erhöhung ausreichend Finanzmittel, um ihren im Gesetz verankerten Informations- und Programmauftrag zu erfüllen. Zudem hätten ARD und ZDF derzeit hohe Rücklagen von mehr als einer Milliarde Euro, die in die laufenden Programmangebote fließen müssten, sagte Kube.

 

In welche Richtung die in einigen Monaten erwartete Entscheidung des Ersten Senats des Verfassungsgerichts gehen könnte, zeichnete sich bei der Verhandlung nicht ab. Kritische Nachfragen gab es an beide Parteien. Mit einer Entscheidung wird in einigen Monaten gerechnet.

 

Blick auf Landtagswahlen

Der Staatsminister in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU), warnte, dass ein Wahlerfolg der AfD bei den anstehenden Landtagswahlen erhebliche Folgen auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben könnte. Es sei fraglich, ob Deutschland dann noch das gleiche Land wie vorher sei. Robra sagte, es sei unwahrscheinlich, dass sich die Länder in den kommenden Monaten schnell auf eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags einigen könnten.

 

Im September wird in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gewählt. In beiden Ländern liegt die AfD in den Umfragen deutlich vorn.

 

Der Deutsche Journalisten-Verband erklärte in Berlin, die öffentlich-rechtlichen Sender benötigten eine ausreichende Finanzierung und Planungssicherheit. Das Verfassungsgericht könne mit einer klaren Entscheidung dazu beitragen, die „populistisch aufgeheizte Debatte um die Rundfunkfinanzierung zu versachlichen“, erklärte Verbandsvorsitzender Mika Beuster.

 

Erhöhung bisher nicht umgesetzt

Ausgangspunkt der Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF ist der Vorwurf, dass die Bundesländer eine bereits vereinbarte Erhöhung des Rundfunkbeitrags um monatlich 58 Cent ab Januar 2025 nicht in Kraft gesetzt haben. Die Bundesländer setzten die eigentlich bindende Empfehlung der Expertenkommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) aber nicht um. Mittlerweile hat die KEF erneut gerechnet und aufgrund höher erwarteter Beitragseinnahmen eine reduzierte Erhöhung des Beitrags um 28 Cent ab 1. Januar 2027 empfohlen. Aber auch diese Erhöhung ist noch nicht sicher.

 

Jährlich rund 8,8 Milliarden Euro

In Deutschland zahlen alle Haushalte den Rundfunkbeitrag, unabhängig von der Nutzung der medialen Angebote. Jährlich kommen so rund 8,8 Milliarden Euro zusammen, mit denen ARD, ZDF und Deutschlandfunk ihre Programme finanzieren. Hinzu kommen Werbeeinnahmen der Sender. Die Öffentlich-Rechtlichen sind durch den im Dezember in Kraft getretenen Reformstaatsvertrag gesetzlich zum Abbau von Doppelstrukturen, der Streichung von TV-Kanälen und Radiowellen sowie zu einer engeren Zusammenarbeit untereinander verpflichtet.

 

 

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