Journalismus
Newsroom - Antonia Groß

„Drohungen an Journalisten sind oft hohl“

„Drohungen an Journalisten sind oft hohl“ Antonia Groß (Foto: Medien350G)

Mit sogenannten presserechtlichen Informationsschreiben wollen Medienrechtskanzleien den Ruf ihrer Mandanten retten. Dazu drohen sie Journalistinnen und Journalisten mit rechtlichen Schritten. Doch diese Drohungen sind meist vor allem eines: hohl - schreibt Antonia Groß im „medium magazin“.

Ende März 2026 veröffentlichte der „Spiegel“ die Titelgeschichte „Du hast mich virtuell vergewaltigt“. Damit machte das Magazin Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen öffentlich. Er soll ihre Identität im Netz auf sexualisierte Weise missbraucht haben. Zivilgesellschaftlicher Protest sorgte in der Politik für erneute Diskussionen um Maßnahmen gegen digitale misogyne Gewalt, während in den Medien eine Diskussion um Schuld und Unschuld(svermutung) viel Platz bekam. Manchenorts ging eine Art „Der-dessen-Name-nicht-genannt-werden darf“-Spiel los. Berichterstattung gab es überall, aber die Vorwürfe gegen Christian Ulmen wurden von manchen Medien gar nicht, von anderen mit ungewöhnlich starken Distanzierungen zur „Spiegel“-Recherche aufgegriffen. Anne Hünninghaus hatte das für „medium magazin“ kommentiert: Der Satz „Es gilt die Unschuldsvermutung“ wiederholte sich in manchen Texten unaufhörlich. Woher kam diese auffällige Vorsicht?

 

Womit Journalist:innen, die #metoo-Recherchen veröffentlichen, immer rechnen müssen, ist Gegenwind von den Beschuldigten. Sehr oft geht es um Vorwürfe sexualisierter oder patriarchaler Gewalt, die meist von Männern in Machtpositionen ausgeübt wird. Diese – in vielen Fällen sehr prominenten – Männer beauftragen Medienrechtskanzleien, die in der Medienbranche berüchtigt für ihr resolutes Vorgehen gegen unliebsame Berichterstattung sind. Sie klagen gegen Medienhäuser und Journalist:innen, führen für ihre Mandanten Verhandlungen vor Gericht. Aber das ist nicht alles. Immer mehr werden Medienrechtskanzleien auch zu PR-Playern in der öffentlichen Debatte. Und zwar nicht nur dann, wenn bereits von einem Verdacht berichtet wird. In zahlreichen Fällen gehen die Kanzleien schon vor einer möglichen Veröffentlichung so aggressiv vor, dass man um die Frage nicht umhinkommt: Wie viele Recherchen haben das Dunkel nie verlassen? Denn neben Rechtsmitteln wie Unterlassungsklagen oder Abmahnungen arbeiten solche Kanzleien mit den sogenannten „presserechtlichen Informationsschreiben“. Formell gesehen ist ein presserechtliches Informationsschreiben nichts anderes als eine (Presse-)Mitteilung, aber verpackt in aufgeblasenem Jura-Drohgebaren. Die Erfindung wird der Kanzlei Schertz/Bergmann zugeschrieben – sie ist bekannt für ihr „Wellenbrecher“-artiges Eingreifen, wenn es um Verdachtsberichte gegen Promis geht. Wie häufig die Kanzlei ihr Werkzeug nutzt, lässt sich mit einem Blick ins Presseportal sehen. Was steht in einem solchen Schreiben? Schauen wir auf die „Spiegel“-Geschichte. Das erste Schreiben der Kanzlei im Auftrag von Christian Ulmen beginnt so...

 

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