Pressefreiheit
KNA/Newsroom – Georg Taitl

Durchsuchung angedroht: „Zeit“-Reporterin Anne Kunze muss Interview-Mitschnitte herausgeben

Durchsuchung angedroht: „Zeit“-Reporterin Anne Kunze muss Interview-Mitschnitte herausgeben Anna Kunze (Foto: Zeit/Judith Sellmann)

Die Staatsanwaltschaft wollte auf Recherchematerial zum Podcast „House of Block“ zugreifen. Um eine Durchsuchung der Redaktion zu verhindern, übergab die Journalistin rund 200 Stunden Gesprächsaufzeichnungen. Die „Zeit“ spricht von einem Angriff auf die Pressefreiheit und geht rechtlich gegen die Beschlagnahmung vor.

Hamburg (KNA/red) – Die Wochenzeitung „Zeit“ will rechtlich gegen die Beschlagnahmung von Interview-Mitschnitten durch die Hamburger Staatsanwaltschaft vorgehen. Wie das Medienhaus am Montag mitteilte, seien Staatsanwaltschaft und Polizei am Montagmorgen in die Redaktionsräume gekommen und hätten mit einer Durchsuchung gedroht, um die Herausgabe von Tonaufzeichnungen zu erreichen, die Journalisten der „Zeit“ bei ihrer Recherche für den Podcast „House of Block“ angefertigt haben. Dazu sei es nicht gekommen, weil die Journalistin, gegen deren Wohnung laut Gericht ebenfalls ein Durchsuchungsbeschluss vorlag, die Aufzeichnungen freiwillig herausgegeben habe, um die Durchsuchung zu verhindern.


Bei der betroffenen Journalistin soll es sich um Anne Kunze, Kriminalreporterin der „Zeit“ und Chefredakteurin von „Zeit Verbrechen“, handeln, wie unter anderem die „Süddeutsche Zeitung“, ntv, Legal Tribune Online und der Wiener „Falter“ berichten. Kunze hat den Podcast „House of Block“ konzipiert und umgesetzt. Nach Angaben des „Falter“-Chefredakteurs Florian Klenk soll sie unter erheblichem Druck gestanden haben. Demnach habe auch die Beschlagnahmung ihres Computers im Raum gestanden, auf dem sich Material aus anderen Recherchen befunden habe.

 

Der Podcast widmet sich den Ermittlungen rund um die Unternehmerin Christina Block, die sich derzeit vor dem Landgericht Hamburg unter anderem wegen Kindesentführung und gefährlicher Körperverletzung verantworten muss. Hintergrund ist ein Sorgerechtsstreit um Blocks Kinder, die bei ihrem Vater in Dänemark leben und vor einigen Jahren im Auftrag der Mutter entführt worden sein sollen. Block bestreitet die Vorwürfe.

 

Die Mitschnitte habe man auf den Durchsuchungsbeschluss hin herausgeben müssen, so die „Zeit“ in ihrer Pressemitteilung. Man habe aber der Beschlagnahmung widersprochen und die Unterlagen nur versiegelt übergeben, damit sie nicht ausgewertet werden können, bevor rechtlich geklärt ist, ob die Beschlagnahmung legal war. Nach Angaben von epd medien handelt es sich um rund 200 Stunden Gesprächsaufzeichnungen. Das Landgericht Hamburg ist der Auffassung, dass die Beschlagnahmung der Beweismittel gerechtfertigt ist, da sie zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen sollen.

 

Chefredakteure pochen auf Quellenschutz

Die Ermittler erhoffen sich laut Angaben der „Zeit“ mithilfe der Aufzeichnungen, die Glaubwürdigkeit von Zeugen überprüfen zu können. Zusätzlich zu den Interview-Mitschnitten hätten die Behörden auch angebliche Vertragsunterlagen der Interviewten mit der „Zeit“ gesucht, die es laut Angaben des Medienhauses aber nicht gibt.

 

„Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist“, sagen die „Zeit“-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner. Man werde sich entschieden gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit zur Wehr setzen.

 

Gegenüber dem Wiener „Falter“ bezeichnete di Lorenzo den Vorgang zudem als beispiellosen Fall, den man „mit allen juristischen Mitteln“ beantworten werde.

 

Redaktionsräume unterliegen in Deutschland einem besonderen rechtlichen Schutz. Die Hürden für eine Durchsuchung liegen deutlich höher als bei anderen Räumlichkeiten, da das Bundesverfassungsgericht dem Schutz von Quellen einen hohen Stellenwert einräumt. Das Landgericht gewichtet das Interesse an der Aufklärung der möglichen Straftat in diesem Fall als höher als den Schutz der Pressefreiheit – unter anderem auch, weil dem Gericht zufolge keine Enttarnung von Informanten drohe, da deren Identität bereits bekannt sei.

 

Wie eine Gerichtssprecherin dem NDR erklärte, seien die Gespräche mit den Kindern und ihrem Vater so kurz nach der mutmaßlichen Tat geführt worden, dass die Aufzeichnungen besonders aussagekräftige Beweismittel sein könnten. Die Strafkammer müsse alle für die Entscheidung bedeutsamen Tatsachen und Beweismittel berücksichtigen.

 

Kritik von Verbänden

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) kritisierte die Beschlagnahmung der Interviewaufnahmen. Das Vorgehen der Behörden werfe schwerwiegende Fragen zum Schutz journalistischer Arbeit auf, so der DJV-Vorsitzende Mika Beuster: „Wer mit Journalistinnen und Journalisten spricht, muss darauf vertrauen können, dass vertrauliche Gesprächsinhalte nicht gegen den Willen der Redaktion für andere Zwecke verwendet werden.“ Der DJV fordert die Justiz auf, die Pressefreiheit zu achten und den verfassungsrechtlich garantierten Quellenschutz zu respektieren.

 

Auch die Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) sieht im Vorgehen der Ermittler einen schweren Angriff auf die Pressefreiheit: „Journalistisches Recherchematerial darf nicht zum Hilfsmittel der Strafverfolgung werden“, so RSF-Geschäftsführer Christian Mihr. Gerade unveröffentlichtes Originalmaterial sei besonders geschützt, gerade vor dem Zugriff der Justiz.

 

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