Pressefreiheit
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Schumachers Medienanwalt: Öffentlichkeit hat kein Recht auf Information

Schumachers Medienanwalt: Öffentlichkeit hat kein Recht auf Information Felix Damm: Auch Schumacher hat eine Privatsphäre! (Foto: Jerome Müller Dupage)

Der Unfall war ein zeitgeschichtliches Ereignis, über das berichtet werden durfte. Ab dem Zeitpunkt der Genesung besteht kein Anspruch mehr.

Berlin (dpa) − Aus Sicht von Michael Schumachers Medienanwalt hat die Öffentlichkeit kein Recht auf Informationen über den Zustand des vor zwei Jahren verunglückten Formel-1-Rekordweltmeisters. „Der Unfall selbst war natürlich ein zeitgeschichtliches Ereignis, darüber durfte berichtet werden“, betonte Felix Damm in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. „Aber in dem Moment, wo die Phase der Genesung beginnt und die Öffentlichkeit auch räumlich schon ausgeschlossen wird − es spielte sich ja im Krankenhaus oder jetzt in den eigenen vier Wänden ab − da besteht kein Anspruch mehr“, sagte Damm.

Verständnis für das Interesse an Schumacher hat er dennoch. „Ich kann verstehen, dass es Leute gibt, die sich dafür interessieren, die ein ernsthaftes Interesse daran haben zu wissen, wie es ihm geht“, sagte er in einer Dokumentation des Bayrischen Rundfunks über Schumacher. „Auf der anderen Seite muss man aber auch verstehen und sehen, dass er nachdem er jetzt also nicht mehr Rennen fährt, einen Anspruch darauf hat, in seiner Privatsphäre zu leben.“

Zudem betonte Damm im dpa-Gespräch, dass es „eben leider nicht die Möglichkeit“ gebe, „durch eine wie auch immer geartete Erklärung mal einen Schlussstrich zu ziehen“.

Schumacher war am 29. Dezember im Skigebiet oberhalb von Méribel in Frankreich gestürzt. Er erlitt dabei trotz seines Helmes ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Seit dem Unfall gibt es keine Details zu seinem Zustand. Er befindet sich nach einem mehrmonatigen Koma seit September 2013 zuhause zur weiteren Rehabilitation in seiner Schweizer Wahlheimat.