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Assange zeigt ehemaligen US-Soldaten wegen Spionage an

Hat ein US-Geheimdienst 2009 auf einem Kongress des Chaos Computer Clubs spioniert? Das behauptet Wikileaks-Gründer Julian Assange in einer Strafanzeige. Die Frage der Strafbarkeit dürfte vor allem ein juristisches Problem sein.

Berlin (dpa) - Die Bundesanwaltschaft prüft eine Strafanzeige von Wikileaks-Gründer Julian Assange gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des US-Militärs wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit. Das bestätigte am Mittwoch ein Behördensprecher. Wie Assanges Anwalt der Nachrichtenagentur dpa sagte, soll der ehemalige Mitarbeiter des US-Marine Corps 2009 in dienstlichem Auftrag einen Kongress des Chaos Computer Clubs (CCC) in Berlin besucht und einen geheimen Bericht über einen Vortrag Assanges verfasst haben. Der NDR und die "Süddeutschen Zeitung" hatten zuerst darüber berichtet.

Der Vorgang wurde bekannt, nachdem der ehemalige US-Marine Matthew H. im Juni als Zeuge im Prozess gegen den Whistleblower Bradley Manning vor einem amerikanischen Militärgericht in Maryland aufgetreten war. Manning wurde später zu 35 Jahren Haft verurteilt, weil er Wikileaks rund 800 000 Geheimdokumente übergeben hatte.

Matthew H. war von 2006 bis 2010 als IT-Spezialist in Stuttgart stationiert. In dieser Funktion habe er den CCC-Kongress in Berlin besucht, sagte er laut dem im Internet veröffentlichten Protokoll im Prozess gegen Manning. Assange hatte damals das noch wenig bekannte Wikileaks-Projekt vorgestellt. "Das war für mich insofern relevant, als dass ich zu der Zeit mit als geheim eingestuften Informationen arbeitete", sagte H. vor Gericht. Bei dem Vortrag seien an die 1000 Zuhörer gewesen. Anschließend habe er einen Bericht über den CCC-Kongress erstellt.

Der ehemalige US-Soldat habe "gezielt Informationen über Whistleblower und bestimmte netzpolitische Aktivitäten ermittelt", sagte Assange-Anwalt Sönke Hilbrans. "Das ist Spionage, die für die Betroffenen ernsthafte Konsequenzen haben kann und nicht ohne strafrechtliche Verfolgung bleiben darf. Freie Rede und offener Informationsaustausch nehmen ernsten Schaden, wenn Kongressteilnehmer damit rechnen müssen, dass ein ausländischer Geheimdienst sie beobachten lässt."

Der Straftatbestand der "Geheimdienstlichen Agententätigkeit" ist im Strafgesetzbuch eher unscharf formuliert. Er umfasst - so die Definition in einem Standardkommentar - Tätigkeiten, "deren äußeres Bild dem entspricht, was für die Arbeit von Agenten und anderen Hilfspersonen solcher Dienste typisch und kennzeichnend ist". Die Tätigkeit muss für den Geheimdienst eines fremden Staates ausgeübt werden; bei den erlangten Informationen muss es sich aber nicht notwendigerweise um Staatsgeheimnisse handeln. Ob in diesem Fall auch das Sammeln von Informationen auf einem öffentlichen Kongress darunter fällt, ist eine juristische Frage, die zunächst die Bundesanwaltschaft prüfen wird.