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EuGH verpflichtet Redaktionen zu Arbeitszeiterfassung

EuGH verpflichtet Redaktionen zu Arbeitszeiterfassung Tina Groll: Arbeitszeiterfassung ist „erster Schritt“. Foto/ver.di

Aber vor allem in den Chefredaktionen herrsche noch immer das Credo vor, Arbeitszeit zu erfassen widerspreche dem journalistischen Selbstverständnis, sagte Tina Groll von der dju.

Berlin - Als wegweisendes Urteil auch für die Arbeitszeiterfassung in Redaktionen bezeichnet die Vorsitzende der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di, Tina Groll, das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH): „Das Urteil wird dazu führen, dass mehr Redaktionen die Arbeitszeit der Journalistinnen und Journalisten erfassen.“ Noch immer würde in vielen Medienhäusern Vertrauensarbeitszeit gelten. Vor allem in den Chefredaktionen herrsche noch immer das Credo vor: Journalistinnen und Journalisten müssten rund um die Uhr arbeiten, Arbeitszeit zu erfassen widerspreche dem journalistischen Selbstverständnis.

 

„Angesichts von kontinuierlichem Stellenabbau bei einer steigenden Zahl von Vertriebskanälen, die rund um die Uhr bedient werden müssen, steigt der Druck in den Redaktionen und ändert sich das Bewusstsein bei den Medienschaffenden. Viele jüngere Kolleginnen und Kollegen sind nicht mehr bereit, rund um die Uhr verfügbar zu sein. Wir haben schon diverse Redaktionen bei der Einführung einer verbindlichen Arbeitszeiterfassung begleitet und sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Das EuGH-Urteil wird viele darin bestärken, diesen Weg jetzt weiter zu gehen: Mit positiven Auswirkungen auf die journalistische Arbeit, die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und die Work-Life-Balance unserer Kolleginnen und Kollegen“, kündigte Groll an.

 

Im aktuellen Fall hatte eine spanische Gewerkschaft geklagt, dass bei einer Tochter der Deutschen Bank die in Spanien –wie in Deutschland - gesetzlich vorgeschriebene Erfassung von Überstunden nur möglich sei, wenn die gesamte Arbeitszeit erfasst würde. Dieser Argumentation gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt recht. Die Grundrechte, die die EU ihren Bürgerinnen und Bürger zuspreche, verbürgten "das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten", begründete der EuGH die Entscheidung.

 

„Unsere Erfahrungen zeigen, dass sich die Qualität der journalistischen Arbeit deutlich verbessert und Krankmeldungen signifikant zurückgehen, wenn Arbeitszeit erfasst und Mehrarbeit ausgeglichen wird. Die Arbeit wird berechenbarer, das entlastet die Kolleginnen und Kollegen. Und anders als von den Gegnern der Arbeitszeiterfassungen in den Verwaltungen und Chefredaktionen gerne behauptet, musste noch kein Medium eingestellt werden, in dessen Redaktion die Arbeitszeit erfasst wird: Im Gegenteil“, erklärte Groll und betonte, dass die Länge der Arbeitszeiten für immer mehr Medienschaffende problematisch sei.

 

„Besonders in Redaktionen, die nicht tarifgebunden sind, arbeiten die Kolleginnen und Kollegen meist 40 Stunden pro Woche und mehr. Schicht-, Nacht- und in Folge von Personalmangel auch überbordende Wochenend- und Feiertagsarbeit nehmen zu, die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten werden häufig nicht eingehalten. Auch, weil Journalistinnen und Journalisten als Privatpersonen etwa über Twitter und Facebook kontaktiert werden und nicht wenige Medienhäuser auch erwarten, dass ihre Journalistinnen und Journalisten dann mit Leserinnen und Lesern interagieren. Diese Anforderungen, auf allen Kanälen präsent und handlungsfähig zu sein, stehen in einem krassen Widerspruch mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz.“ Das EuGH-Urteil sei daher ein richtiger erster Schritt, auch im Journalismus die gesetzlich vorgeschriebene Fürsorgepflicht von den Arbeitgebern einzufordern.